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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der

Baseloutdoor Events GmbH, Neueneichweg 12, CH-4153 Reinach-Basel

(nachfolgend BO genannt)

 

Wir empfehlen Ihnen die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen, welche Bestandteil jedes Auftrags bilden, den Sie mit BO eingehen zwingend zu lesen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an den Angeboten von BO. Diese allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen (AGB's) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Kundin/Kunde (nachstehend Kunde(n) genannt) und BO für die von BO organisierten, und veranstalteten Events, Anlässe, Touren, Ausflüge und/oder Reisen.
Für Events die BO für Drittanbieter vermittelt oder die in Teilaufträgen von Drittanbietern durchgeführt werden, gelten deren Vertragsbestimmungen vollumfänglich – dies gilt auch, wenn  die Leistungen dieser (Drittanbieter) nicht namentlich in der Offerte ersichtlich, respektive nicht aufgeführt sind. 


Vertragsgegenstand

BO verpflichtet sich, die von Ihnen gewünschten Leistungen im Rahmen der ausgearbeiteten und vom Kunden schriftlich akzeptierten Offerte zu erbringen. Leistungserweiterungen können nach Absprache mit BO berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.


Anmeldung / Auftrag / Zustandekommen eines Vertragsabschluss

Grundsätzlich erfolgt der Vertragsabschluss durch die schriftliche Bestätigung der Offerte durch den Kunden. Eine Vertragsverhältnis besteht jedoch auch - sobald eine Erst-Offerte zugestellt wurde und diese von uns weiter bearbeitet werden soll (dies gilt insbesondere bei Ein- und/oder mehrtägigen Anlässen/Events - bei welchen z.B. Rekognoszierungen und Vorabklärungen bereits im Vorfeld getätigt werden müssen), d.h. dass der Kunde zustimmt, die Kosten für diese Aufwendungen zu übernehmen (siehe auch Annullierung und Vertragsänderung). Anmeldungen oder Aufträge können aber auch telefonisch, persönlich oder per E-Mail erfolgen. Diese sind einem Vertragsabschluss gleichzusetzen. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
Ab Vertragsabschluss werden die Rechte und Pflichten daraus wirksam und die vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen treten in Kraft.


Preise

Die Preise verstehen sich (sofern nichts anderes vereinbart wird) in CHF exklusive der gesetzlichen aktuellen Mehrwertsteuer. Preisänderungen aufgrund von durch BO nicht zu verantwortenden veränderten Situationen wie: Programmänderungen, Steueranpassungen, Tarifanpassungen von Transportunternehmen und weiterer Leistungsträger sowie aufgrund Änderungen von Wechselkursen für Anlässe im Ausland bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Die Offerte, respektive die darin definitiv angemeldete Teilnehmerzahl gilt als Verrechnungsbasis. Der späteste Termin für Änderungen der Teilnehmerzahl wird auf der Offerte/Auftragsbestätigung mitgeteilt. Ohne Ihren Gegenbericht wird die erstgenannte Teilnehmerzahl berechnet.

Bei involvierten Drittanbietern gelten die Bedingungen unserer Partner welche vollumfänglich (auch eventuelle Rücktrittskosten, Gebühren und/oder sonstige Kommissionen und/oder Spesen) wirksam werden.
Bei Nichteintreffen von Teilnehmern am Event bezahlt der Kunde auf jeden Fall die Kosten für die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl.


Zahlungsbedingungen

Der in Auftrag gegebene Anlass ist, sofern in der Offerte nicht anders vereinbart, wie folgt zu bezahlen:

  • Event-Leistungen gemäss Offerte, mit Rechnung zahlbar im Voraus - spätestens 10 Werktage vor dem Anlass.  

       (Bei Auftragserteilung später als 10 Tage vor der Durchführung des Events ist der Gesamtbetrag sofort fällig (z.B. auch in Bar oder

        Kreditkarte).

  • Rest- und Schlusszahlungen (aufgrund vorher nicht bezifferbarer Kosten z.B.  für Essen und Getränke- und/oder anderer Kosten) mit Schlussrechnung zahlbar innert 10 Tagen rein netto nach Durchführung des Events.

  • grundsätzlich ist BO und seine Partner nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen die vom Kunden noch nicht bezahlt worden sind.

  • bei Touren und Reisen: Die Reisearrangements sind umgehend nach Erhalt der Reisebestätigung zu bezahlen. Ihre Reservation ist erst nach Eingang der Zahlung für uns verbindlich. Die Reisedokumente werden erst nach Eingang der Zahlung ausgehändigt oder zugestellt, sofern in der Offerte oder der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, sind wir berechtigt, die Reiseleistungen zu verweigern.


Der Kunde hat sämtliche empfangenen Unterlagen (auch per E-Mail) auf Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Beanstandungen müssen vom Kunden innerhalb von 10 Tagen ab dem Tag des Empfangs gegenüber BO schriftlich geltend gemacht werden. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.

Annullierung oder Vertragsänderung durch den Kunden

Annullierungen von Verträgen durch den Kunden haben schriftlich, per eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Dabei sind sämtliche bereits erhaltene Dokumente (Detailprogramme, Bestätigungen, Billette, Tickets, Gutscheine etc.) unbedingt beizulegen.
Bei Annullierung eines Anlasses bei dem Drittanbieter involviert sind, gelten grundsätzlich deren AGB’s und Annullierungsbedingungen. Insbesondere ist bei Transportverträgen (Bus Flugzeug- oder Bahn-Buchungs- und/oder Reservationen) bei Annullierung mit zum Teil voller Kostenfolge zu rechnen. BO lehnt diesbezüglich jegliche Haftung ab. 

Bei Annullierung einer gebuchten Leistung und/oder Rückzug aus einer laufenden Planung für einen Anlass durch den Kunden wird in allen Fällen von BO für seinen bereits geleisteten Aufwand (Konzeption, Projektplanung, Rekognoszierung, Organisation und Umtriebe) die effektiven Kosten in Rechnung gestellt (mindestens jedoch CHF 500.00):


60 -31 Tage vor der Veranstaltung:   25%

30 -15 Tage vor der Veranstaltung:   35%

14 -  8 Tage vor der Veranstaltung:   50%

  7 -  3 Tage vor der Veranstaltung:   80%

  2 -  0 Tage vor der Veranstaltung: 100%

  (oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag)

 

Bei grösserem Aufwand (insbesondere bei Konzeptplanung/Offertstellung über längere Zeit für Ein- und mehrtägige Anlässe und Events) berechnen wir die effektiv aufgewendete Zeit für die Vorabklärungen zum Stundentarif von CHF 120.00, für Rekognoszierungen CHF 85.00 pro Stunde, plus Fahrkilometer CHF 1.20 pro Kilometer.
Bereits gekauftes/gemietetes Material wird aufgrund der effektiv angefallenen Kosten berechnet. Zusätzlich müssen jegliche anfallende Kosten von Drittanbietern und Partner vom Kunden übernommen werden. 


Annullation oder Änderung durch BO

Programmänderungen: BO behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programmpunkte oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene nicht durch BO zu verantwortende Umstände es erfordern. BO bemüht sich, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.
Für die meisten von BO offerierten Angebote gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Beteiligen sich an einem Event zu wenig Teilnehmer oder liegen sonst besondere Umstände vor, so kann BO auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Verzichtet der Kunde auf ein Ersatzprogramm so erstattet BO die geleisteten Zahlungen unter Vorbehalt der obgenannten Annullationsbedingungen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
Kann ein Anlass wegen höherer Gewalt (welcher aus Sicherheitsgründen ein Verzicht auf die Durchführung nahe legen), behördlichen Massnahmen oder wegen Streiks nicht begonnen werden oder muss vorzeitig abgebrochen werden, ist BO befugt, von der Rückerstattung Ihrer Zahlung die von BO bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.


Beanstandungen

Entspricht das Programm/der Anlass nicht der Beschreibung in der Offerte/Auftragsbestätigung, oder ist mit einem anderweitig erheblichen Mangel behaftet, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der BO-Begleitperson oder dem Leistungsträger sofort unverzügliche und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Sollte Abhilfe nicht möglich sein, müssen Sie von Begleitperson/Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung verlangen.
Sofern nicht innert nützlicher Frist eine angemessene Lösung offeriert wird, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden durch BO ersetzt, jedoch nur im Rahmen und Maximum der ursprünglich bestellten Leistungen, Leistungsbetrages  und gegen Beleg.

Sind die aufgetretenen Mängel so schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung nicht zugemutet werden kann, müssen Sie von der BO-Begleitperson oder vom Leistungsträger eine entsprechende schriftliche Bestätigung verlangen.
Ihre Beanstandungen und Bestätigungen müssen Sie uns spätestens innert 10 Tagen nach dem Anlass schriftlich unterbreiten.


Haftung

Mit der Vertragsunterzeichnung bestätigt der Kunde, dass alle Teilnehmenden freiwillig und auf eigenes Risiko an Events, Touren und Reisen teilnehmen. Dies gilt insbesondere auch für Outdoor-Aktivitäten bei welchem Fahrzeuge (z.B. Segways,Trikes, Quads) zum selber fahren zur Verfügung gestellt werden. BO haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die pflichtgemässe und sorgfältige Durchführung des Programms mit den aufgeführten Leistungen.

Die Haftung umfasst den unmittelbaren Schaden, jedoch maximal bis zur Höhe des Arrangementpreises. Die beauftragten Leistungsträger/Drittanbieter (z.B. Transport-unternehmen, Hotel, Restaurant, Event-Anbieter usw.) haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die Erbringung ihrer Leistungen grundsätzlich in eigener Verantwortung gegenüber dem Kunden.
Ausgenommen sind allfällige Minderleistungen, welche durch höhere Gewalt oder Eigenverschulden der Teilnehmenden entstehen.


Media / Social-Medien / Internet (www) / Werbung / Bildmaterial  

BO kann Aufnahmen (Fotos/Videos) seiner Anlässe und Teilnehmenden aufnehmen. Das entsprechende Bild-, Ton- und Filmmaterial kann für jeglichen Zweck von BO – insbesondere jedoch zur Veröffentlichung im Internet (auch in Social-Medien wie Facebook, Twitter etc.) sowie für Werbezwecke in jeglicher Form – verwendet werden. Der Kunde sowie alle Teilnehmenden eines Anlasses erklären sich damit einverstanden. 


Versicherungen
Der Kunde ist durch BO nicht versichert und selber für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich. BO verfügt über eine Betriebshaftplichtversicherung, die Personenschäden deckt. Schäden durch unsachgemässe Handhabung und/oder Nichtbefolgen der Instruktionen unseres Fachpersonals (Guides) oder Fachpersonal eines Drittanbieters sind nicht gedeckt. Weiter empfehlen wir Ihnen zudem für Reisen eine Annullierungskosten-Versicherung abzuschliessen. Zwingend empfehlen wir Ihnen abzuklären ob Sie über einen genügenden Kranken- Unfall- und evtl. Gepäckversicherungsschutz verfügen und dies sowohl für die ganze Schweiz wie auch im Ausland. 


Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen dem Kunden und BO ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der jeweilige Sitz von BO. BO ist es aber vorbehalten, seine Rechte auch im Ausland geltend zu machen. 
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit und ohne jegliche Benachrichtigung von BO geändert werden.

Veranstalter/Domizil

Baseloutdoor Events GmbH, Neueneichweg 12, CH-4153 Reinach
E-Mail:    info@baseloutdoor.ch    Internet: www.baseloutdoor.ch

 

 

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